Eine mächtige Koalition prominenter japanischer Animationsstudios, angeführt vom legendären Studio Ghibli, hat eine formelle Forderung an OpenAI gerichtet, die Verwendung ihrer urheberrechtlich geschützten Kunstwerke im Trainingsprozess für sein neues KI-Videogenerierungstool Sora 2 einzustellen. Dieser eskalierende Konflikt verdeutlicht die wachsenden Spannungen innerhalb der Kreativbranche rund um die ethischen und rechtlichen Auswirkungen der KI-gestützten Kunstgenerierung.

Die Content Overseas Distribution Association (CODA), die die Interessen zahlreicher großer Animationsunternehmen vertritt, darunter Studio Ghibli und Videospiel-Herausgeber Square Enix (Schöpfer der Final Fantasy -Franchise), hat entschieden Stellung gegen die Praktiken von OpenAI bezogen. In einer diese Woche veröffentlichten Erklärung behauptet CODA, dass ein erheblicher Teil der Produktion von Sora 2 nachweislich japanische Kunststile und Bilder widerspiegelt, was stark auf die unbefugte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für das KI-Training hindeutet.

CODA argumentiert, dass die Replikation urheberrechtlich geschützter Werke beim maschinellen Lernen, auch wenn sie unbeabsichtigt ist, nach Japans strengem Rechtsrahmen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Während OpenAI öffentlich erklärt hat, dass Sora 2 ein Opt-out-System verwendet, das es Urheberrechtsinhabern ermöglicht, der Nutzung ihrer Werke zu widersprechen, behauptet CODA, dass dieser Ansatz das grundlegende Problem der für die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in Japan erforderlichen vorherigen Zustimmung nicht löst.

Der Verband hat OpenAI aufgefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen: die unbefugte Nutzung japanischer Animationskunstwerke zu stoppen und ein transparentes Verfahren zur Bearbeitung von Urheberrechtsverletzungsansprüchen seiner Mitgliedsunternehmen einzurichten. Dieser Konflikt spiegelt direkt die zuvor geäußerten Vorbehalte von Studio Ghibli gegenüber KI-Kunst wider. Mitbegründer Hayao Miyazaki, eine verehrte Persönlichkeit in der Animationsbranche, hat KI-generierte Kunst öffentlich als „Beleidigung des Lebens selbst“ verurteilt und damit die tiefgreifenden philosophischen und künstlerischen Bedenken prominenter Schöpfer in der japanischen Animationsindustrie unterstrichen.

Angesichts des Status von Studio Ghibli als internationale Fundgrube beliebter Animationsfilme und der beherrschenden Stellung von Square Enix auf dem Videospielmarkt ist die Situation von erheblicher Bedeutung. Dieser Streit stellt einen Präzedenzfall für umfassendere Gespräche über die rechtlichen und ethischen Grenzen rund um KI-gestützte Kreativwerkzeuge dar, insbesondere in Regionen wie Japan, in denen der Schutz des Urheberrechts an erster Stelle steht.